Glossar
- IHK
- Akronym für: Industrie- und Handelskammer
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestehen aus Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind), gehören ihnen per Gesetz an.
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Akronym: aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildetes Kurzwort (z. B. EDV aus elektronische Datenverarbeitung)